Bingen-Büdesheim: E-Scooter-Gruppe flüchtet vor Polizei an der Rundsporthalle – 17-Jähriger fuhr Motorroller ohne Fahrerlaubnis.
Am Freitagabend, dem 16. Oktober 2026, wurde die Polizei Bingen gegen 19:30 Uhr über mehrere „wild umher“ fahrende E-Scooter rund um die Rundsporthalle in Bingen-Büdesheim informiert. Als die Streifen eintrafen, flüchteten die Fahrer in unterschiedliche Richtungen; einem Teil gelang die Flucht. Die Beamten konnten jedoch einen Motorroller stellen, von dem der Sozius abstieg. Der Fahrer entkam zunächst. Durch die Befragung des Sozius und Ermittlungen an der Halteranschrift wurde er ermittelt. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei dem Motorroller um ein fahrerlaubnispflichtiges Kleinkraftrad handelte – der 17-jährige Fahrer besaß jedoch keine Fahrerlaubnis. Während der Anzeigenaufnahme an der Halteranschrift erschien der 17-Jährige und räumte die Fahrt ein. Quelle: Polizeiinspektion Bingen, PM 16.10.2026.
Wir fordern: Wer vor der Polizei flüchtet und ohne Fahrerlaubnis fährt, gefährdet sich und andere – erst recht, wenn dabei noch ein Mitfahrer auf dem Roller sitzt. Anwohner rund um die Rundsporthalle brauchen Ruhe und Sicherheit. Wir fordern, dass die Polizei in Büdesheim regelmäßig Präsenz zeigt und die Stadt prüft, wie das Gelände abends besser geschützt werden kann. Eltern sollten wissen, womit ihre Kinder unterwegs sind: Ein Motorroller ist kein Spielzeug, und auch wer ein Fahrzeug jemandem ohne Fahrerlaubnis überlässt, macht sich strafbar. Der Polizeiinspektion Bingen danken wir für die schnelle Aufklärung.
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Quelle: Polizeiinspektion Bingen. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/131675/6372857
Urheber: Polizeiinspektion Bingen / news aktuell, 16.10.2026 – 20:32.
Originaltext der Pressemeldung:
POL-PIBIN: Glückloser Fluchtversuch
Bingen (ots)
Am 16.10.26 gegen 19:30 Uhr wurde die Polizei Bingen über mehrere “wild umher” fahrende E-Scooter rund um die Rundsporthalle in Bingen-Büdesheim informiert. Bei Eintreffen der Streifen vor Ort flüchteten die E-Scooter-Fahrer in unterschiedliche Richtungen. Einem Teil gelang die Flucht, durch die Streifenwagenbesatzung konnte allerdings ein Motorroller aufgenommen werden, dessen Sozius abstieg. Der Fahrer entkam zunächst, durch Befragung des Sozius sowie Ermittlungen an der Halteranschrift konnten die Fahrerdaten ermittelt werden. Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem Motorroller um ein fahrerlaubnispflichtiges Kleinkraftrad handelte, der 17-jährige Fahrer allerdings nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Während der Anzeigenaufnahme an der Halteranschrift erschien der 17-jährige vor Ort und räumte die Fahrt reumütig ein.
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