Bingen-Sponsheim: Wendemanöver über durchgezogene Linie an der A61-Anschlussstelle zur B9 – 88-Jähriger und 86-Jährige verletzt.
An der Anschlussstelle der A61 zur B9/L400 bei Bingen-Sponsheim hat sich am Samstag, dem 24. Oktober 2026, gegen 14:50 Uhr ein Verkehrsunfall ereignet, bei dem eine Person schwer und eine weitere leicht verletzt wurde. Wie die Polizeiinspektion Bingen mitteilt, befuhr ein 30-jähriger Autofahrer die Abfahrt der A61 aus Richtung Koblenz kommend in Fahrtrichtung Gensingen. Beim Auffahren auf die B9 wollte er nach derzeitigem Ermittlungsstand über den Einfädelungsstreifen hinweg wenden und überfuhr dabei eine durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung. Dabei übersah er einen nachfolgenden Pkw, der auf der B9 aus Richtung Bingen in Richtung Gensingen unterwegs war. Trotz sofortiger Bremsung kam es zur Kollision.
Der Unfallverursacher blieb unverletzt. Der 88-jährige Fahrer des zweiten Wagens erlitt leichte Verletzungen an der rechten Hand und klagte über Schmerzen im Brustbereich. Seine 86-jährige Beifahrerin wurde mit Verdacht auf eine Rippenfraktur sowie wegen Schmerzen in beiden Knien in ein Krankenhaus gebracht. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf etwa 15.000 Euro. Während der Unfallaufnahme musste der Verkehr polizeilich geregelt werden. Quelle: Polizeiinspektion Bingen, 24.10.2026.
Wir fordern: Wer an einer Autobahnanschlussstelle über eine durchgezogene Linie hinweg wendet, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer massiv – hier mussten zwei Senioren die Folgen tragen. Wir wünschen den Verletzten eine schnelle und vollständige Genesung. Solche Verstöße müssen konsequent geahndet werden. Der Landesbetrieb Mobilität und die Verkehrsbehörden sollten prüfen, ob die Verkehrsführung an der Anschlussstelle zur B9/L400 bei Sponsheim verständlich genug ist oder ob zusätzliche bauliche Trennung oder Beschilderung riskante Wendemanöver verhindern kann.
#Bingen #Sponsheim #A61 #B9 #Verkehrssicherheit #Polizei #MainzBingen
Quelle: Polizeiinspektion Bingen (Presseportal). https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/131675/6377176
Urheber: Polizeiinspektion Bingen, 24.10.2026 – 20:15 MESZ.
Originaltext der Pressemeldung:
POL-PIBIN: Verkehrsunfall mit Personenschaden an der Anschlussstelle der A61 zur B9 bei Bingen Sponsheim
Bingen (ots)
Am 24.10.26 gegen 14:50 Uhr kam es im Bereich der Anschlussstelle der A61 zur B9/L400 bei Bingen-Sponsheim zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Person schwer und eine weitere Person leicht verletzt wurde.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr ein Pkw die Abfahrt der BAB 61 aus Richtung Koblenz kommend in Fahrtrichtung Gensingen. Beim Auffahren auf die B9 beabsichtigte der 30-jährige Fahrzeugführer über den Einfädelungsstreifen hinweg zu wenden und überfuhr hierzu eine durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung. Dabei übersah er einen nachfolgenden Pkw, der die B9 aus Richtung Bingen am Rhein kommend in Fahrtrichtung Gensingen befuhr.
Trotz eines sofort eingeleiteten Bremsmanövers des nachfolgenden Fahrzeugführers kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge.
Der unfallverursachende Fahrer blieb unverletzt. Der 88-jährige Fahrer des zweiten Pkw erlitt leichte Verletzungen an der rechten Hand und klagte über Schmerzen im Brustbereich, seine 86-jährige Beifahrerin wurde mit Verdacht auf eine Rippenfraktur sowie aufgrund von Schmerzen in beiden Knien in ein Krankenhaus verbracht.
Beide Fahrzeuge waren infolge des Zusammenstoßes nicht mehr fahrbereit und mussten von der Unfallstelle abgeschleppt werden. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 15000EUR geschätzt.
Der Verkehr musste für die Dauer der Unfallaufnahme polizeilich geregelt werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Bingen
Telefon: 06721 905-0
E-Mail: pibingen@polizei.rlp.de
Website: https://s.rlp.de/6qMj62o
Original-Content von: Polizeiinspektion Bingen, übermittelt durch news aktuell
