Winzerfest Bingen: Allgemeinverfügung zu Taschenkontrollen

Die Stadtverwaltung Bingen hat als zuständige Ordnungsbehörde eine Allgemeinverfügung zum Mitführen von Taschen und Ähnlichem und zur Duldung von Kontrollen auf dem Binger Winzerfest 2026 erlassen. Angeordnet hat sie Oberbürgermeister Thomas Feser am 6. August 2026; die sofortige Vollziehung ist angeordnet.

Die Verfügung gilt vom 28. August 2026 bis einschließlich 7. September 2026 für das gesamte Gelände des Binger Winzerfestes. Als Veranstaltungsort nennt die Bekanntmachung den Bereich „Rummelplatz“, Hindenburganlage, in Bingen am Rhein.

Besucherinnen und Besucher haben die Kontrolle von Taschen und Ähnlichem zu dulden. Polizei, Vollzugsdienst und Sicherheitsdienst sind ermächtigt, verdachtsunabhängige Taschenkontrollen durchzuführen. Es ist geboten, möglichst keine Taschen oder nur sehr kleine Hand- oder Bauchtaschen mitzubringen. Rechtsgrundlage sind die §§ 1, 2, 3 und 9 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit den §§ 35 Satz 2, 41 und 43 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Bei Zuwiderhandlung kann ein Platzverweis erteilt werden.

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