Bingen: E-Scooter-Fahrer mit Alkohol, Cannabis und Einhandmesser gestoppt.
Am Dienstag, dem 13. Oktober 2026, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Bingen gegen 15:40 Uhr in der Mainzer Straße in Bingen den Fahrer eines E-Scooters. Bei dem 29-jährigen Mann stellten die Beamten deutlichen Atemalkoholgeruch fest; ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 0,63 Promille. Zugleich ergaben sich Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmitteln. Ein Drogenschnelltest auf Urinbasis reagierte positiv auf Cannabis (THC). Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt und Straf- sowie Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei der Kontrolle fanden die Beamten zudem ein Einhandmesser und stellten es sicher – auch dies stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Quelle: Polizeiinspektion Bingen, PM 13.10.2026.
Wir fordern: Alkohol und Cannabis am E-Scooter sind in Bingen längst kein Einzelfall mehr – und wer dazu noch ein Einhandmesser mitführt, gefährdet andere doppelt. E-Scooter sind Fahrzeuge im Straßenverkehr, keine Spielzeuge: Wer berauscht oder bewaffnet fährt, muss konsequent aus dem Verkehr gezogen und auf seine Fahreignung geprüft werden. Wir danken der Polizeiinspektion Bingen für die Kontrolle und erwarten, dass Stadt und Ordnungsbehörden sichtbare Kontrollen in der Innenstadt fortsetzen und Wiederholungstaten nicht bagatellisieren.
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Quelle: Polizeiinspektion Bingen. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/131675/6370553
Urheber: Polizeiinspektion Bingen / news aktuell, 13.10.2026 – 18:23.
Originaltext der Pressemeldung:
POL-PIBIN: Trunkenheitsfahrt unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabis
Bingen (ots)
Am 13.10.26 kontrollierten Beamte der PI Bingen gegen 15:40 Uhr einen männlichen Fahrer eines E-Scooters in der Mainzer Straße in Bingen.
Im Rahmen der Kontrolle konnte deutlicher Atemalkoholgeruch von dem 29-jährigen Mann ausgehend wahrgenommen werden, ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab schließlich einen Wert von 0,63 Promille. Zudem konnten bei dem Mann auch Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt werden, was durch einen Drogenschelltest auf Urinbasis bestätigt wurde, welcher positiv auf die Stoffgruppe Cannabis (THC) reagierte. Dem Mann wurde daraufhin zwecks Beweissicherung eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt und entsprechende Straf- sowie Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zu guter Letzt konnte bei dem Mann auch noch ein Einhandmesser aufgefunden und sichergestellt werden, was ebenfalls ein Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt.
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