E-Scooter-Fahrer unter Drogeneinfluss in Bingen.
Am Montag, den 28. September 2026, gegen 16:50 Uhr kontrollierte eine Streife der Polizeiinspektion Bingen im Bereich der Kaufhausgasse einen 61-jährigen E-Scooter-Fahrer. Zuvor war er den Beamten aufgefallen, weil er an der Gerbhausstraße eine für ihn Rot zeigende Fugängerampel überfahren hatte. Bei der Kontrolle zeigten sich drogentypische Aufflligkeiten, unter anderem weie Pulver-Anhaftungen im Nasenbereich. Ein Drogenschnelltest war nicht durchfhrbar; der bereits polizeibekannte Mann rumte gelegentlichen Konsum von Cannabis und Amphetamin ein. Die Weiterfahrt wurde untersagt, eine Blutprobe entnommen. Bestätigt sich der Verdacht, muss er sich rechtlich verantworten. Quelle: Polizeiinspektion Bingen, PM 28.09.2026.
Wir fordern: Wer unter Drogen und bei Rot über den Fußgängerüberweg rollt, gefährdet andere – konsequente Kontrollen und Ahndung statt Wegschauen.
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Quelle: Polizeiinspektion Bingen. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/131675/6360877
Urheber: Polizeiinspektion Bingen / news aktuell, 28.09.2026 – 20:12.
Original-Pressemitteilung:
POL-PIBIN: E-Scooter-Fahrer unter Drogeneinfluss
Bingen am Rhein (ots)
Am Montag, den 28.09.2026, gegen 16:50 Uhr kontrollierte eine Streife der Polizeiinspektion Bingen im Bereich der Kaufhausgasse einen 61-jhrigen Fahrer eines E-Scooters. Dieser war den Beamten zuvor aufgefallen, da er mit seinem Fahrzeug im Bereich der Gerbhausstrae eine für ihn Rot zeigende Fugängerampel berfahren hatte.
Im Verlauf der Verkehrskontrolle konnten bei dem bereits polizeibekannten Mann drogentypische Aufflligkeiten festgestellt werden. Unter anderem wurden weiße Pulver-Anhaftungen im Bereich seiner Nase festgestellt. Ein Drogenschnelltest konnte bei dem 61-Jährigen nicht durchgeführt werden. Er rumte jedoch den gelegentlichen Konsum von Cannabis und Amphetamin ein.
Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurde ihm zu Beweiszwecken eine Blutprobe entnommen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird er sich für sein Verhalten rechtlich verantworten müssen.
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