Bingen: E-Scooter-Fahrer unter Alkohol, Cannabis und Amfetamin gestoppt – bereits im Juni aufgefallen.
Am späten Freitagabend, dem 9. Oktober 2026, kontrollierte die Polizei Bingen gegen 23:20 Uhr in der Hitchinstraße einen 23-jährigen E-Scooter-Fahrer. Der Atemalkoholtest ergab 0,49 Promille, zudem stellten die Beamten Cannabisgeruch fest; der Fahrer räumte den Konsum ein. Während der Kontrolle fiel ihm außerdem ein Ziptütchen mit Amfetamin aus der Hosentasche. Die Weiterfahrt wurde untersagt, eine Blutprobe angeordnet und das Amfetamin sichergestellt. Der Mann war bereits im Juni wegen einer Fahrt unter Cannabiseinfluss aufgefallen. Ihn erwarten nun Strafverfahren wegen der Fahrt unter Alkohol- und Drogeneinfluss sowie wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Quelle: Polizeiinspektion Bingen, PM 10.10.2026.
Wir fordern: Schon wieder ein berauschter E-Scooter-Fahrer in Bingen, schon wieder ein Wiederholungstäter – erst am Mittwoch hatte die Polizei in der Schultheiß-Kollei-Straße einen Fahrer unter Amfetamin gestoppt, der bereits im August aufgefallen war. Wer nach wenigen Monaten erneut berauscht am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet sich und andere. Wir fordern konsequente Kontrollen, spürbare Sanktionen für Wiederholungstäter und eine ehrliche Bilanz der Folgen der Cannabis-Freigabe für die Verkehrssicherheit. Unser Dank gilt den Beamten der Polizeiinspektion Bingen für ihren aufmerksamen Einsatz.
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Quelle: Polizeiinspektion Bingen. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/131675/6368488
Urheber: Polizeiinspektion Bingen / news aktuell, 10.10.2026 – 02:06.
Originaltext der Pressemeldung:
POL-PIBIN: Berauschte Fahrt
Bingen (ots)
Eine Beeinflussung durch gleich drei Substanzen konnten Beamte der Polizei Bingen am Abend des 09.10.26 gegen 23:20 Uhr bei dem Fahrer eines E-Scooters feststellen. Zur genannten Zeit wurde der 23-jährige Fahrer des E-Scooters in der Hitchinstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte durch die kontrollierende Streife zunächst Alkoholgeruch wahrgenommen werden, die Beatmung des Atemalkoholtestgeräts ergab 0,49 Promille. Neben der Alkoholbeeinflussung konnte auch Cannabisgeruch festgestellt werden. Der Fahrer räumte auch den diesbezüglichen Konsum ein. Damit nicht genug, fiel dem Verkehrssünder während der Kontrollmaßnahme ein kleines Ziptütchen mit pulvriger Substanz aus der Hosentasche, was sich als Amfetamin herausstellte. Die Weiterfahrt wurde dem erst im Juni wegen einer Fahrt unter Cannabiseinfluss aufgefallenen Fahrer untersagt und eine Blutprobe angeordnet. Das Amfetamin wurde sichergestellt. Der Wiederholungstäter wird sich nun neben der Fahrt unter Einfluss von Alkohol- und Drogeneinfluss auch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verantworten müssen.
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