Wasserentnahme aus Gewässern bis 30. September untersagt.
Wegen anhaltender Trockenheit untersagt die Untere Wasserbehörde des Landkreises Mainz-Bingen bis zum Ablauf des 30. September 2026 die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern – Bäche, Gräben, Flüsse, Teiche und Seen. Die Regelung gilt auch für Eigentümerinnen, Eigentümer und Anlieger. Ausgenommen bleibt die Entnahme im Brandfall durch die Feuerwehr.
Zugelassene Benutzungen (Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte) bleiben unter ihren Bescheidauflagen bestehen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Grundlage ist die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Wir fordern: klare, rechtzeitige Bürgerinformation und konsequenter Schutz der Mindestwasserführung – ohne Willkür, aber mit Verlässlichkeit für Mensch und Naturhaushalt.
#MainzBingen #Wasser #Trockenheit
