Nackenheim: Gemeinderat kündigt Bauvertrag zur Unterführung Bellenäcker fristlos – temporäre Verkehrsfreigabe voraussichtlich ab 12. November.
Der Gemeinderat Nackenheim hat am 26. Oktober 2026 einstimmig beschlossen, den Bauvertrag mit der ARGE BÜ Bellenäcker aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Hintergrund sind erhebliche, teilweise sicherheitsrelevante Baumängel, die trotz mehrfacher Aufforderung und einer zuletzt bis zum 23. Oktober gesetzten Frist nicht beseitigt wurden. Zu den festgestellten Mängeln zählen Unebenheiten in der Fahrbahn, ein fehlender Verbund zwischen UHFB und Splittmatrix, Risse in Fahrbahn- und Gehwegbereichen sowie Lunker und herausstehende Stahlfasern an den Wandsockeln. Quelle: Verbandsgemeinde Bodenheim / Ortsgemeinde Nackenheim, 05.11.2026.
Zunächst sind weitere Beweissicherungsmaßnahmen vorgesehen; dabei werden auch Bohrkerne entnommen, um den baulichen Zustand zu dokumentieren. Voraussichtlich kann im Laufe des 12. November 2026 eine temporäre Verkehrsfreigabe erfolgen; die Vorbereitungen dafür haben bereits begonnen. Eine mögliche Öffnung ist ausdrücklich nur als Übergangslösung bis zum Beginn der Mängelbeseitigung durch ein Drittunternehmen vorgesehen. Voraussetzung ist, dass die erforderlichen verkehrs- und sicherheitstechnischen Bedingungen erfüllt sind. Die Ortsgemeinde bereitet die Vergabe vor; ein konkreter Termin für die Mängelbeseitigung steht noch nicht fest und hängt auch von Witterung und Bauwerkstemperaturen ab. Quelle: Verbandsgemeinde Bodenheim / Ortsgemeinde Nackenheim, 05.11.2026.
Wir fordern: Die fristlose Kündigung war überfällig, nachdem Nachfrist und Aufforderungen nichts bewirkt haben. Sicherheit geht vor Terminversprechen. Die temporäre Freigabe darf nur erfolgen, wenn die Sicherheit klar gewährleistet ist – und die Mängelbeseitigung durch das Drittunternehmen muss zügig und transparent vergeben werden. Bürger und Pendler verdienen eine belastbare Zeitplanung statt weiterer Ungewissheit.
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Quelle: Verbandsgemeinde Bodenheim / Ortsgemeinde Nackenheim. https://www.vg-bodenheim.de/aktuelles/ortsgemeinden/nackenheim/generalsanierung-der-unterfuehrung-bellenaecker/
Urheber: Verbandsgemeinde Bodenheim / Ortsgemeinde Nackenheim (Pressemeldung, gelistet 05.11.2026).
Bezug: Unsere Berichte vom 15.10. und 23.10.2026. https://www.alternative-mainzbingen.de/?p=4775 https://www.alternative-mainzbingen.de/?p=4843
Originaltext der Pressemeldung:
Generalsanierung der Unterführung Bellenäcker
Der Gemeinderat Nackenheim hat am 26. Oktober einstimmig beschlossen, den Bauvertrag mit der ARGE BÜ Bellenäcker aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Hintergrund sind erhebliche, teilweise sicherheitsrelevante Baumängel, die trotz mehrfacher Aufforderung und zuletzt bis zum 23. Oktober gesetzter Frist nicht beseitigt wurden.Zu den festgestellten Mängeln zählen Unebenheiten in der Fahrbahn, ein fehlender Verbund zwischen UHFB und Splittmatrix, Risse in Fahrbahn- und Gehwegbereichen sowie Lunker und herausstehende Stahlfasern an den Wandsockeln. Nach wiederholtem fruchtlosem Fristablauf soll die Mängelbeseitigung nun durch ein Drittunternehmen erfolgen. Beweissicherung und temporäre Verkehrsfreigabe ab voraussichtlich 12. November 2026
Zunächst sind weitere Beweissicherungsmaßnahmen vorgesehen, dabei werden auch Bohrkerne entnommen, um den baulichen Zustand zu dokumentieren.
Voraussichtlich kann im Laufe des 12. November 2026 eine temporäre Verkehrsfreigabe erfolgen, die Vorbereitungen hierfür haben bereits begonnen. Eine mögliche Öffnung ist ausdrücklich nur als Übergangslösung bis zum Beginn der Mängelbeseitigung durch das Drittunternehmen vorgesehen. Voraussetzung ist, dass die erforderlichen verkehrs- und sicherheitstechnischen Bedingungen erfüllt sind.Drittunternehmen muss zunächst beauftragt werdenDie Ortsgemeinde bereitet die Vergabe der erforderlichen Arbeiten vor. Hierfür ist eine detaillierte Leistungsbeschreibung zu erstellen; anschließend müssen Angebote eingeholt und der Auftrag ordnungsgemäß vergeben werden. Die Ausführung kann erst nach Abschluss dieses Verfahrens beginnen. Ein konkreter Termin steht derzeit noch nicht fest, da die Arbeiten insbesondere von den Witterungsverhältnissen und den erforderlichen Bauwerkstemperaturen abhängen.Die Ortsgemeinde informiert über den weiteren Ablauf, sobald belastbare Termine und Erkenntnisse.
