Nackenheim: Unterführung Bellenäcker weiter gesperrt – Nachfrist für Baufirmen läuft am 23. Oktober ab

Nackenheim: Unterführung Bellenäcker weiter gesperrt – Nachfrist für Baufirmen läuft am 23. Oktober ab.

Die Bahnunterführung Bellenäcker in Nackenheim, nach Angaben der Ortsgemeinde die bedeutendste innerörtliche Straßenverbindung des Ortes, bleibt weiterhin vollständig gesperrt – ausdrücklich auch für Fußgänger. Wie die Allgemeine Zeitung am Donnerstag, dem 15. Oktober 2026, berichtet, haben die beauftragten Baufirmen zugesagt, die festgestellten Mängel zu beheben; ein erstes Konzept liegt vor, das weitere Vorgehen müssen die Beteiligten nun abstimmen.

Bereits am 21. September 2026 hatte die Ortsgemeinde Nackenheim mitgeteilt, dass die mit der Sanierung beauftragte ARGE Bellenäcker die vollständige Mängelbeseitigung angekündigt habe, die Arbeiten wegen ihres Umfangs und ihrer technischen Komplexität aber nicht bis zum bisherigen Fristende abschließen könne. Die Gemeinde setzte daraufhin nach rechtlicher Beratung eine neue Nachfrist bis zum 23. Oktober 2026. Läuft auch diese ohne vollständige Mängelbeseitigung ab, will die Ortsgemeinde das Vertragsverhältnis beenden und die Mängelbeseitigung durch ein anderes Unternehmen vorbereiten.

Die Sanierung unter Vollsperrung war im September 2024 mit einer geplanten Bauzeit von rund sechs Monaten gestartet. Die Investitionskosten bezifferte die Gemeinde damals auf rund 2,2 Millionen Euro; der Landesbetrieb Mobilität hatte eine Förderung von 80 Prozent der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Zuletzt war die Freigabe für Ende Juli 2026 angekündigt worden.

Wir fordern: Seit mehr als zwei Jahren gesperrt, eine geplatzte Freigabe im Sommer und immer neue Fristen – die Geduld der Nackenheimer wird über Gebühr strapaziert. Wir unterstützen die Ortsgemeinde darin, ihre Rechte gegenüber den Baufirmen konsequent zu wahren: Nachbesserungen müssen auf Kosten der Verantwortlichen gehen, nicht zulasten der Bürger und der Fördergelder. Nach Ablauf der Frist am 23. Oktober erwarten wir eine klare Entscheidung und eine offene Information über Zeitplan, Kosten und mögliche Mehrkosten.

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Quelle: Ortsgemeinde Nackenheim, Pressemeldung vom 21.09.2026. https://www.nackenheim.de/og_nackenheim/Aktuelles/PM_Bellen%C3%A4cker_Unterf%C3%BChrung_21092026.pdf
Ergänzend: Allgemeine Zeitung, 15.10.2026. https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/kreis-mainz-bingen/verbandsgemeinde-bodenheim/nackenheim/unterfuehrung-bellenaecker-maengelbeseitigung-wird-abgestimmt-6545951 ; Nachrichtenblatt VG Bodenheim 34/2024 und 27/2026. https://ol.wittich.de/titel/750/ausgabe/34/2024/artikel/00000000000043688754-OL-750-2024-34-34-0 ; https://ol.wittich.de/titel/750/ausgabe/27/2026/artikel/00000000000053886990-OL-750-2026-27-27-0
Urheber: Ortsgemeinde Nackenheim, Ortsbürgermeister René Adler, 21.09.2026; Allgemeine Zeitung, 15.10.2026 – 13:00.

Originaltext der Pressemeldung:

Pressemeldung der Ortsgemeinde Nackenheim

Nackenheim, 21.09.2026

Unterführung Bellenäcker: ARGE kündigt vollständige Mängelbeseitigung an – neue Nachfrist bis 23. Oktober 2026

Die Ortsgemeinde Nackenheim informiert über aktuellen Sachstand und bittet weiterhin um Verständnis für die Sperrung

Die Sanierung der Bahnunterführung Bellenäcker bleibt leider weiter hinter dem ursprünglich geplanten Zeitplan zurück. Die Ortsgemeinde Nackenheim möchte die Bürgerinnen und Bürger deshalb erneut über den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen informieren.

Die mit der Sanierung beauftragte ARGE Bellenäcker hat mittlerweile erklärt, die angezeigten Mängel vollständig und fachgerecht beseitigen zu wollen. Gleichzeitig hat die ARGE mitgeteilt, dass die Arbeiten aufgrund des inzwischen festgestellten Umfangs und der technischen Komplexität der Mängelbeseitigung nicht bis zum bislang gesetzten Fristende abgeschlossen werden können.

Die Ortsgemeinde hat deshalb nach Abstimmung mit ihrer rechtlichen Beratung eine erneute und nunmehr bis zum 23. Oktober 2026 laufende Nachfrist gesetzt.

Warum wird erneut eine Frist eingeräumt?

Die Ortsgemeinde hat ein klares Ziel: Die Unterführung soll so schnell wie möglich wieder geöffnet werden – gleichzeitig aber dauerhaft sicher, technisch einwandfrei und rechtlich abgesichert.

Da die ARGE ausdrücklich angekündigt hat, die festgestellten Mängel vollständig und fachgerecht zu beseitigen, muss ihr nun die Möglichkeit gegeben werden, diese angekündigte Mängelbeseitigung innerhalb der gesetzten Frist auch tatsächlich umzusetzen.

Das Abwarten bis zum 23. Oktober ist deshalb keine Untätigkeit und kein freiwilliges weiteres Hinauszögern. Die Ortsgemeinde muss bei einem solchen Vorgehen die finanziellen Interessen der Gemeinde schützen. Eine vorzeitige Beauftragung eines anderen Unternehmens könnte dazu führen, dass der Ortsgemeinde die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten später nicht oder nur schwer gegenüber der bisherigen Auftragnehmerin geltend machen kann.

Die Ortsgemeinde hält daher an ihrem bisherigen Vorgehen fest und wird die gesetzte Frist abwarten.

Wie geht es danach weiter?

Bis zum 23. Oktober gibt es zwei mögliche Szenarien:

1. Die ARGE beseitigt die Mängel vollständig und fachgerecht.
Dann werden die weiteren erforderlichen Schritte geprüft und mit dem Ziel einer möglichst schnellen und sicheren Wiederaufnahme des Verkehrs umgesetzt.

2. Die gesetzte Frist läuft erneut ohne vollständige Mängelbeseitigung ab.
Dann wird die Ortsgemeinde die bereits angekündigten weiteren rechtlichen Schritte einleiten. Dazu gehört insbesondere die Beendigung des bestehenden Vertragsverhältnisses und die Vorbereitung der Mängelbeseitigung durch ein anderes qualifiziertes Unternehmen. Auch hierfür sind die erforderlichen rechtlichen und vergaberechtlichen Schritte einzuhalten.

Unterführung bleibt weiterhin vollständig gesperrt

Bis dahin muss die Unterführung weiterhin vollständig gesperrt bleiben. Die Sperrung betrifft ausdrücklich auch den Fußgängerverkehr.

Die Unterführung befindet sich weiterhin im Baustellenzustand und kann deshalb derzeit nicht für den Verkehr freigegeben werden – auch nicht für Fußgängerinnen und Fußgänger. Neben den bestehenden baulichen und sicherheitsrelevanten Gründen geht es dabei auch um die Haftungs- und Verantwortungsfragen während der laufenden Baumaßnahme.

Die Ortsgemeinde bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und gleichzeitig darum, die bestehende Absperrung unbedingt zu beachten und die Unterführung nicht zu betreten oder zu durchqueren. Auch wenn der Wunsch nach einer möglichst schnellen Nutzung der Verbindung nachvollziehbar ist, kann die Ortsgemeinde die Unterführung derzeit nicht freigeben.

Ziel bleibt die dauerhafte und sichere Öffnung

Die Ortsgemeinde ist sich bewusst, dass die erneute Verzögerung für viele Bürgerinnen und Bürger sehr ärgerlich ist. Gleichzeitig wäre es nicht verantwortbar, die Unterführung vor Abschluss der erforderlichen Arbeiten und der Beseitigung der festgestellten Mängel wieder für den Verkehr freizugeben.

Unser gemeinsames Ziel bleibt deshalb unverändert: Die Unterführung soll schnellstmöglich, aber vor allem sicher, dauerhaft und technisch einwandfrei wieder geöffnet werden.

Die Ortsgemeinde wird die weitere Entwicklung transparent begleiten und die Bevölkerung über wesentliche neue Schritte informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Ihr
René Adler
Ortsbürgermeister

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