Evangelisches Jugendhaus lädt AfD-Direktkandidaten aus – AfD kündigt Klage an

Für den 6. Februar 2026 plant die Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz
gemeinsam mit dem evangelischen Jugendhaus Oppenheim eine politische
Veranstaltung unter dem Titel „Jugend trifft Politik“. Eingeladen werden sollen
Vertreter politischer Parteien zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz.

Nicht eingeladen werden soll hingegen Carsten Propp, Direktkandidat der AfD im
Wahlkreis 32 Rhein-Selz/Wonnegau und Listenplatz 7 der AfD-Landesliste zur
Landtagswahl 2026.

Dabei erhalten sowohl das Jugendhaus Oppenheim als auch die Jugendvertretung
nachweislich öffentliche Gelder aus dem Haushalt der Verbandsgemeinde
Rhein-Selz. Wer öffentliche Mittel in Anspruch nimmt und politische
Veranstaltungen organisiert, ist grundsätzlich zur politischen Neutralität und
zur Gleichbehandlung aller Parteien verpflichtet.

Gerade vor dem Hintergrund, dass die AfD bei der vergangenen Bundestagswahl in
Rheinland-Pfalz stärkste Kraft unter den Jungwählern war, ist dieser Ausschluss
inakzeptabel. Hier wird ein demokratisch legitimierter Direktkandidat ohne
sachlichen Grund von einer teilweise öffentlich finanzierten Veranstaltung
ausgeschlossen.

Besonders befremdlich ist der Vorgang auch deshalb, weil Carsten Propp selbst als
ehemaliger Obermessdiener der Kirche eng verbunden ist.

Carsten Propp erklärt dazu:

Hier geht es nicht um persönliche Sympathien, sondern um Grundprinzipien unseres
Rechtsstaates. Wer mit öffentlichen Geldern politische Veranstaltungen
organisiert, darf keine Parteien willkürlich ausschließen. Die gezielte
Ausgrenzung der AfD stellt einen schweren Eingriff in die Chancengleichheit der
Parteien dar.

Weiter erklärt Propp:

Die Gegenseite beruft sich dabei ausdrücklich auf eine vom rheinland-pfälzischen
Familienministerium herausgegebene sogenannte ‚Interpretationshilfe zum
Neutralitätsgebot‘, die lediglich eine ministerielle Deutung ohne verbindliche
Rechtswirkung darstellt. Es handelt sich hier um eine wichtige Grundsatzfrage,
die ich jetzt durchfechte. Sollte sich diese Argumentationslinie dennoch
durchsetzen, hätte das die Qualität eines Grundsatzurteils mit Auswirkungen auf
die gesamte politische Bildungsarbeit in mindestens ganz Rheinland-Pfalz. Dann
könnten Veranstalter unter Berufung auf bloße ministerielle Deutungshilfen
missliebige Parteien künftig systematisch ausgrenzen.

Die Einreichung einer Klage ist bereits vorbereitet und wird in den nächsten Tagen
erfolgen.

Die AfD Rhein-Selz fordert die Verantwortlichen im Jugendhaus Oppenheim, in der
Jugendvertretung sowie in der Verbandsgemeindeverwaltung auf, den Ausschluss
umgehend zu korrigieren und Carsten Propp als Direktkandidaten ordnungsgemäß
einzuladen.