Kreis muss alle Mittel zur Umgehung der Ausgangssperre prüfen

Der Kreis Mainz-Bingen erlässt zum 14.04.2021 eine aktualisierte Allgemeinverfügung. Hiermit tritt auch eine Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkung in Kraft, die eine Ausgangssperre, täglich im Zeitraum zwischen 21 Uhr und 5 Uhr des Folgetages beinhaltet.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Torsten Struth äußert sich hierzu wie folgt: „Die Ausgangssperre ist ein enormer Eingriff in die Freiheit der Bürger. Sie ist dabei unseres Erachtens weder erforderlich, noch geeignet, um die Coronapandemie zu bekämpfen.

Die Corona-Bekämpfungsverordnung, die die rechtliche Grundlage für die Ausgangssperre ist, beinhaltet ein paar rechtliche Schlupflöcher, um eine Ausgangssperre abzuwehren, etwa beim Nachweis von „atypischen Ausnahmefällen“. Wir erwarten von der Kreisverwaltung daher, dass sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft um die Ausgangssperre zu verhindern!“